Kassenpflicht ab 2028: Was Betriebe jetzt wissen sollten

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht beschlossen. Danach sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Offene Ladenkassen wären dann für diese Betriebe nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa bei Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr.

Wer bereits eine moderne elektronische Kasse mit TSE nutzt, erfüllt die Kernanforderung in der Regel schon heute. Zusätzlich soll der Papierbon durch einen digitalen Beleg abgelöst werden (siehe unseren Beitrag „Digitaler Kassenbon ab 2028“).

Der Entwurf kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Ob und ab wann Ihr Betrieb betroffen ist, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Welche Anforderungen Ihre Kasse erfüllt und was gegebenenfalls nachgerüstet werden muss, prüfen wir gerne mit Ihnen:

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